FAQ
Wann ist ein Lüftungskonzept zu erstellen?
Für neu zu errichtende oder zu modernisierende Gebäude mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen ist ein Lüftungskonzept zu erstellen. Das Lüftungskonzept umfasst die Feststellung der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen und die Auswahl des Lüftungssystems. Dabei sind bauphysikalische, lüftungs- und gebäudetechnische sowie auch hygienische Gesichtpunkte zu berücksichtigen.
Das Lüftungskonzept sollte unter Beachtung der lüftungstechnischen Situation der gesamten Nutzungseinheit erstellt werden, weil jede lüftungstechnische Maßnahme in einer Nutzungseinheit immer auch Auswirkungen auf alle anderen Räume der Nutzungseinheit hat.
Das gilt auch, wenn nur einzelne, z. B. fensterlose Räume, mit einem ventilatorgestützten Lüftungssystem gelüftet werden sollen. Die Luftdichtheit bzw. Luftdurchlässigkeit der Hüllkonstruktion der gesamten Nutzungseinheit ist zu beachten. Das Lüftungskonzept kann von jedem Fachmann erstellt werden, der in der Planung, der Ausführung oder der Instandhaltung von lüftungstechnischen Maßnahmen oder in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig ist. Eine Instandsetzung/Modernisierung eines bestehenden Gebäudes ist dann lüftungstechnisch relevant, wenn ausgehend von einem für den Gebäudebestand anzusetzenden n50-Wert von 4,5 h‑1
• im MFH mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden und
• im EFH mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden.
Wenn aus anderen Gründen ein ventilatorgestütztes Lüftungssystem bereits eingeplant oder eingebaut ist, dann ist bei Auslegung nach DIN 1946–6 die Anforderung an die Erstellung eines Lüftungskonzepts bereits mit der Auslegung erfüllt.
Der FGK e. V. hat zur Feststellung der Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme in Wohngebäuden nach DIN 1946–6 ein kostenlos nutzbares Online-Tool entwickelt. Sie finden es unter folgendem Link: HIER
Wie wird die Wärmedämmung festgelegt?
Bei der Planung und Installation ist die Kategorie für die notwendige Wärmedämmung des Leitungsnetzes unter Berücksichtigung der baulichen und energetischen Randbedingungen nach Tabelle 22 festzulegen und auszuführen. Zur Vermeidung von unnötigen Energieverlusten bei Anlagen mit Wärmerückgewinnung (Wärmeübertrager oder Wärmepumpe) sollten die Luftleitungen nach DIN 1946–6 gedämmt werden.
Tabelle 22 – Kategorien für die Wärmedämmung des Luftleitungsnetzes
Kommentierung:
Bei der Planung und Installation ist eine der drei zur Auswahl stehenden Kategorien (Spalte 1, Tabelle 22) festzulegen und auszuführen (W‑K oder W‑E oder W‑I). Wenn zum Beispiel die Kategorie W‑I gewählt wird, sind die Anforderungen der Kategorien W‑K oder W‑E nicht relevant.
Wie wird die Wärmedämmung nachgewiesen?
Ein eventueller rechnerischer Nachweis der Eignung der Wärmedämmung ist entsprechend der anerkannten Regeln der Technik, z. B. DIN EN ISO 12241 bzw. VDI 2055 Blatt 1, unter Beachtung der folgenden Randbedingungen zu führen:
- Kalte Leitungen: An der AußenOberfläche sollte eine Luftfeuchte von 80 % nicht überschritten werden. Als erste Näherung sollte die Oberflächentemperatur bei maximalem Volumenstrom innerhalb der thermischen Hülle nicht unter 15 °C liegen.
- Warme Leitungen: An der inneren Oberfläche sollte eine Luftfeuchte von 80 % nicht überschritten werden. Als erste Näherung darf die Oberflächentemperatur in Abluftleitungen und bei Feuchterückgewinnung in Zuluftleitungen bei minimalem Volumenstrom (Teillast/Feuchteschutzbetrieb) am Ende der Leitung nicht unter 14 °C liegen.
- Außenlufttemperatur −14 °C; gilt auch als Rechenwert in Räumen < 0 °C.
- Energetischer Aspekt: Die Änderung der Lufttemperatur in der Leitung sollte bei reduzierter Lüftung für die empfohlene Dämmung nicht mehr als 1 K, für die Mindestdämmung nicht mehr als 2 K betragen.
- Vereinfachender Standardansatz: αi = 13 W/(m2K), αa,Konvektion = 3 W/(m2K).
Was ist unter Dampfdichtheit zu verstehen?
Für den hier verwendeten Begriff “dampfdicht” können keine Definitionen aus anderen Bereichen (z. B. DIN 4108–3) herangezogen werden. Vielmehr ist er zu sehen als eine Lösungsmöglichkeit zur Erreichung des Schutzziels, Schäden durch Kondensat und Korrosion zu vermeiden. Sofern eine schadensunkritische Aufnahme von Feuchte die Wärmeleitfähigkeit der Dämmung signifikant beeinflusst, ist dies zu berücksichtigen.
Für die Dämmung kalter Luftleitungen haben sich z. B. bewährt:
- Geschlossenporige (Schaum-)dämmung mit hohem Diffusionswiderstand als Dämmung metallener Leitungen.
- Leitungen mit geringem Diffusionswiderstand, die zur kalten Seite hin offen sind, so dass eine diffundierende Feuchte an den Außenluftvolumenstrom abgegeben werden kann.
Welche Messungen sind bei der Übergabe durchzuführen?
Die Funktion der Lüftungsanlage ist durch Funktionsprüfungen und ‑messungen nachzuweisen. Es wird unabhängig vom Lüftungssystem eine Überprüfung der Luftdichtheit/Luftdurchlässigkeit des Gebäudes bzw. der Nutzungseinheiten nach DIN EN 13829:200102 bzw. nach DIN EN ISO 9972:201812 empfohlen.
Für Funktionsprüfungen/messungen müssen folgende Parameter gemessen und protokolliert werden:
- Zu und Abluftvolumenströme bei Nennlüftung an allen Luftdurchlässen, dies kann lediglich bei nachgewiesenen Produkteigenschaften von EinzelraumLüftungsgeräten und AbluftHerdhauben entfallen.
Die DIN 1946–6 fordert kein bestimmtes Messverfahren für die Luftvolumenstrommessung (Beispiele liefert die DIN EN 14134).
Wie sind die Luftleitungen zu dimensionieren?
Zur Vermeidung eines unnötigen Energiebedarfes zur Förderung der Luftvolumenströme müssen die Luftleitungen nach Tabelle 26 ausreichend groß bemessen werden.
Tabelle 1 – Luftgeschwindigkeit im Luftleitungsnetz
Im Bereich der Luftauslässe sind aufgrund geringerer Schallemissionen Luftgeschwindigkeiten unterhalb von 3 m/s empfehlenswert.
Kommentierung:
In Tabelle 26 und Abschnitt 8.7.6.3. ist nicht erkennbar, auf welche Lüftungsstufe sich diese Anforderungen beziehen.
In Abschnitt 8.3.6.1. ist festgelegt, dass die Auslegung für die Nennlüftung erfolgen muss.