Grundlagen Wohnungslüftung

Gebäude beziehungsweise Woh­nun­gen müssen in aus­re­ichen­dem Maße gelüftet wer­den, damit der Feuchtege­halt der Raum­luft nicht zu hoch wird, andern­falls dro­ht die Bil­dung von Schim­mel. Außer­dem hat die Woh­nungslüf­tung die Auf­gabe, Schad- und Geruchsstoffe aus den Innen­räu­men abzu­trans­portieren. Als aus­reich­­end gilt ein Luftwech­sel nach der bauauf­sichtlich einge­führten, also verpflich­t­end einzuhal­tenden Norm DIN 4108–2 dann, wenn das Luftvol­u­men eines Raums inner­halb von zwei Stun­den min­destens ein­mal kom­plett aus­ge­tauscht wird. Dies ist bei alten, unsanierten Gebäu­den üblicher­weise ohne beson­deren tech­nis­chen Aufwand gegeben, da die Gebäude­hülle in diesem Fall durch Fen­ster- und Türfugen große Undichtigkeit­en besitzt, die in Verbindung mit gele­gentlich­er Fen­ster­lüf­tung den erforder­lichen Luftwech­sel gewährleistet.

Luft als Lebensmittel

Wozu brauchen wir heute kon­trol­lierte Lüftung?

  • Ein­hal­tung geringer CO2-Konzen­tra­tion
  • Ein­stel­lung ein­er gesun­den rel­a­tiv­en Feuchte
  • Begren­zung der rel­a­tiv­en Feuchte
  • Abführung von Feuchte
  • Dichte Gebäude­hüllen

Auswirkun­gen der dicht­en Gebäude­hülle auf die CO2 Belas­tung der Per­so­n­en in geschlosse­nen Räumen:

  • Wenn sich zwei Per­so­n­en in einem Raum mit 40 m3 mit geschlossen­em Fen­ster aufhal­ten, steigt die CO2-Konzen­tra­tion auf unge­sunde Werte über 1.500 ppm.
  • Mit ein­er kon­trol­lierten Lüf­tung bleibt der Wert bei angenehmen 800 ppm.

Zu wenig Lüften führt zu:
Ver­min­dertem Wohlfühlen durch Kopf­schmerzen und unan­genehme Gerüche, erhöhter Feuchtigkeit mit Schim­melpilz­bil­dung und Milbenpopulation.

Zu viel Lüften führt zu:
Sig­nifikan­ten Energieverlusten.

Wasserdampf — ein verstecktes Risiko

Die aktuellen Nor­men und Regelun­gen schreiben bei Wohn- und Büro­ge­bäu­den eine dichte Gebäude­hülle vor, damit in der kalten Jahreszeit möglichst wenig kost­bare Heizen­ergie ver­loren geht. Dadurch kommt aber der natür­liche Luftaus­tausch durch Ritzen und Fugen nahezu zum Erliegen. Es kann also wed­er frische Luft von außen nach innen gelan­gen, noch ver­brauchte Luft von innen nach außen. Daher verbleibt auch die durch Duschen und Kochen mit Wasser­dampf angere­icherte Luft aus Bad und Küche in den Innen­räu­men. Sinkt die Raumtem­per­atur z. B. während der Nacht­stun­den, kann der Wasser­dampf bevorzugt an den Innen­seit­en der Außen­wände auskon­den­sieren. Kommt es dann zur Ansied­lung von Schim­mel­sporen – diese sind prak­tisch immer in der Luft vorhan­den – ist die Aus­bil­dung ein­er Schim­melschicht nur noch eine Frage der Zeit. Die Folge sind gesund­heitliche Risiken und Wert­min­derung der Immobilie.

Wirk­same Abhil­fe kann nur mehrma­liges täglich­es Quer­lüften schaf­fen, was aber unprak­tisch ist und daher oft unterbleibt. Wesentlich kom­fort­abler und sicher­er lässt sich das mit ein­er automa­tis­chen Lüf­tungsan­lage erledigen.

Beispiel:
Feuchtean­fall in einem 4‑Per­so­n­en-Haushalt mit 100–140 m2 Wohnfläche:

40 Per­so­n­en­stun­den, ruhend
(4 Pers. 10 h)
1.600 g/Tag
24 Per­so­n­en­stun­den, aktiv
(2 Pers. 12 h)
2.160 g/Tag
15 Topf­pflanzen 3.600 g/Tag
3 Std. Kochen und Feuchtreinigen 3.000 g/Tag
0,5 Waschmaschi­nen­läufe 150 g/Tag
60 min. Duschbad
(4 Per­so­n­en à 15 min.)
2.600 g/Tag
1.000 cm2 freie Wasseroberfläche 480 g/Tag
son­stige Ein­träge (z. B. regen­nasse Kleidung) 200 g/Tag
Summe 13.760 g/Tag

Behaglichkeit

Ther­mis­che Behaglichkeit:
Durch Wärmerück­gewin­nung wird die Luft auf behagliche Tem­per­a­turen vorgewärmt. Ein Plus für Gesund­heit, Kom­fort und Energie­sparen. Kalte Zugluft gehört der Ver­gan­gen­heit an.

CO2-Frische Luft
Hat die Raum­luft einen hohen Gehalt an Kohlen­diox­id (CO2), spricht man all­ge­mein von „ver­brauchter“ Luft. Bemerk­bar macht sich ein hoher CO2-Anteil in der Raum­luft etwa durch Müdigkeit und Konzen­tra­tionss­chwäche, was dann einen Leis­tungsab­fall zur Folge hat. Zusät­zlich kön­nen aber auch noch Kopf­schmerzen auftreten. Auf­grund  dieser Auswirkun­gen stellt der CO2-Anteil einen wichti­gen Fak­tor in Sachen Behaglichkeit dar.

Zugluftrisiko
Zugluft ist eine Erschei­n­ung in Innen­räu­men, die wohl jed­er schon ein­mal wahrgenom­men hat. Sie ist in den meis­ten Fällen nicht nur unan­genehm, son­dern kann zudem das Erkäl­tungsrisiko erhöhen. Aus diesen Grün­den spielt das Zugluftrisiko bei der Behaglichkeit eben­falls eine wichtige Rolle.

Schad­stoffe von Außen:
Ein drit­ter wichtiger Fak­tor in Bezug auf Behaglichkeit ist eine „gesunde“ Raum­luft. Gemeint ist damit vor allem eine möglichst niedrige Konzen­tra­tion an allergieaus­lösenden Stof­fen wie etwa Staub, Pollen, Insek­ten, Ruß und (Pilz-)Sporen. Während die Fen­ster­lüf­tung der­ar­ti­gen Immis­sio­nen qua­si Tür und Tor öffnet, bieten Lüf­tungsan­la­gen mit inte­gri­ertem Fein­staub­fil­ter davor einen wirk­samen Schutz.

Luftfilterung

Luft­fil­ter haben die Auf­gabe, feste und flüs­sige Verun­reini­gun­gen geringer Konzen­tra­tion aus der Luft her­auszu­fil­tern. Ihr größtes Ein­satzge­bi­et liegt in der Reini­gung der Außen­luft und dem Schutz der Wärmeaus­tausch­er und Geräte vor Ver­schmutzung für einen hygieni­schen und energies­paren­den Betrieb der Anlage.

Emp­foh­lene Fil­terk­lassen für die Wohnungslüftung:

nor­male Anforderun­gen: ISO coarse

beson­ders hygien­is­che Anforderun­gen: ISO ePM1>50 %

Dichte Gebäudehüllen von Neubauten und Modernisierungsobjekten erfordern zusätzliche Lüftungsmaßnahmen

Bei sanierten Alt­baut­en bzw. Neubaut­en, die den Bes­tim­mungen der aktuellen Energieeinsparverord­nung (EnEV) entsprechen, fin­det nur ein min­i­maler Luftwech­sel durch die Gebäude­hülle hin­durch statt. Denn die EnEV schreibt vor: „Zu errich­t­ende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeüber­tra­gende Umfas­sungs­fläche ein­schließlich der Fugen dauer­haft luftun­durch­läs­sig entsprechend den anerkan­nten Regeln der Tech­nik abgedichtet ist.“ Prak­tis­che Kon­se­quenz: Ein kom­plet­ter Luftaus­tausch allein durch Undichtigkeit­en der Gebäude­hülle dauert min­destens zehn Stun­den. Um auch unter diesen Umstän­den die verbindliche Vor­gabe der DIN 4108–2 allein durch Fen­ster­lüf­tung zu erre­ichen, müsste diese wesentlich häu­figer und länger als zuvor erfolgen.

Es ist anzunehmen, dass sich viele Bewohn­er aus Bequem­lichkeits­grün­den nicht an solche Vor­gabe hal­ten und dies im Falle län­ger­er Abwe­sen­heit – z. B. wegen Urlaub – auch gar nicht mach­bar ist. Unzure­ichende Belüf­tung hat aber oft Schim­mel­be­fall zur Folge, der wiederum zu erhe­blichen Bauschä­den führen kann und nachgewiesen­er­maßen gesund­heitss­chädlich – ins­beson­dere allergieaus­lösend – ist. Deshalb erken­nt die oberg­erichtliche Recht­sprechung die man­gel­hafte Belüf­tung bere­its seit Jahren als Bauman­gel an, für den Architek­ten und bauaus­führende Unternehmen haften. Ein Neubau oder eine Mod­ernisierung sind deshalb so zu pla­nen, dass bei nor­malem Lüf­tungsver­hal­ten der Bewohn­er keine Schä­den am Bauw­erk auftreten. So fordert es auch die EnEV: „Zu errich­t­ende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesund­heit und Beheizung erforder­liche Min­destluftwech­sel sichergestellt ist“. Dies ist ins­beson­dere bei ver­mi­eteten Objek­ten von Bedeu­tung, da Mieter nach Ansicht viel­er Gerichte nicht zu einem “ein über das nor­male Maß hin­aus­ge­hende Lüf­tungsver­hal­ten” verpflichtet wer­den kön­nen. Im Gegen­teil: Wenn die erforder­liche Raum­luftqual­ität nicht ohne beson­dere Maß­nah­men durch den Mieter gewährleis­tet ist – ein üblich­es Wohn­ver­hal­ten voraus­ge­set­zt – kann dieser die Miete min­dern, bei erhe­blichem Befall auch kündi­gen sowie Schadenser­satz verlangen.

Der FGK e. V. hat zur Fest­stel­lung der Notwendigkeit ein­er lüf­tung­stech­nis­chen Maß­nahme in Wohnge­bäu­den nach DIN 1946–6 ein kosten­los nutzbares Online-Tool entwick­elt. Sie find­en es unter fol­gen­dem LinkHIER

Lüftungsanlage als zukunftssichere Lösung

 Kurz zusam­menge­fasst stellt sich die aktuelle Recht­slage so dar, dass der normierte Min­destluftwech­sel­w­ert sicherzustellen ist. Offen bleibt der Weg zu dessen prak­tis­ch­er Umset­zung. Gle­ichzeit­ig ist aber ein häu­figeres manuelles Lüften unkom­fort­a­bel und gegenüber Mietern nach ein­schlägi­gen Gericht­surteilen auch kaum durchsetz­bar. Deshalb emp­fiehlt der Fachver­band Gebäude-Kli­ma e. V. den Ein­satz von Lüf­tungsan­la­gen als zukun­ftssichere und zugle­ich kom­fort­able Lösung, auch wenn dazu im Moment noch keine geset­zlich fest­geschriebene Verpflich­tung beste­ht. Lüf­tungsan­la­gen stellen einen aus­re­ichen­den Luftwech­sel unab­hängig vom Nutzerver­hal­ten und damit die notwendi­ge Raum­luftqual­ität sich­er, gewährleis­ten also die Ein­hal­tung der Forderun­gen der DIN 4108–2 sowie der EnEV. Darüber hin­aus führen sie bei Nutzung der Wärmerück­gewin­nung zu Einsparun­gen bei den Energiekosten.

Lüftungskonzept als Entscheidungsgrundlage bei Neubauten oder größeren Modernisierungsmaßnahmen

Die DIN 1946–6 schreibt vor, dass bei der Pla­nung und Erstel­lung eines neuen Gebäudes oder ein­er wesentlichen Änderung eines beste­hen­den Gebäudes (in lüf­tung­stech­nis­ch­er Hin­sicht) – etwa wenn Teile der Gebäude­hülle erneuert oder mehr als 1/3 der vorhan­de­nen Fen­ster aus­ge­tauscht wer­den – ein Lüf­tungskonzept zu erstellen ist. Ein solch­es Konzept beste­ht aus zwei Teilen: der Prü­fung der Notwendigkeit für lüf­tung­stech­nis­che Maß­nah­men sowie gegebe­nen­falls der Auswahl und Fes­tle­gung eines geeigneten Lüftungssystems.

Die Anfer­ti­gung des geforderten Lüf­tungskonzepts obliegt Fach­leuten, die in der Pla­nung, Aus­führung oder Instand­hal­tung von lüf­tung­stech­nis­chen Maß­nah­men oder in der Pla­nung und Moder­nisierung von Gebäu­den tätig sind. Sie berück­sichti­gen bei der Erstel­lung dieses Konzepts unter anderem den Feucht­eschutz als grundle­gen­des Kri­teri­um. Die DIN 1946–6 fordert in diesem Zusam­men­hang, den für den Feucht­eschutz erforder­lichen Mindest­luftwechsel ohne zusät­zlich­es Lüften durch die Bewohn­er allein durch tech­nis­che Maß­nah­men dauer­haft sicherzustellen.

Der FGK e. V. hat zur Fest­stel­lung der Notwendigkeit ein­er lüf­tung­stech­nis­chen Maß­nahme in Wohnge­bäu­den nach DIN 1946–6 ein kosten­los nutzbares Online-Tool entwick­elt. Sie find­en es unter fol­gen­dem LinkHIER