Grundlagen Wohnungslüftung
Gebäude beziehungsweise Wohnungen müssen in ausreichendem Maße gelüftet werden, damit der Feuchtegehalt der Raumluft nicht zu hoch wird, andernfalls droht die Bildung von Schimmel. Außerdem hat die Wohnungslüftung die Aufgabe, Schad- und Geruchsstoffe aus den Innenräumen abzutransportieren. Als ausreichend gilt ein Luftwechsel nach der bauaufsichtlich eingeführten, also verpflichtend einzuhaltenden Norm DIN 4108–2 dann, wenn das Luftvolumen eines Raums innerhalb von zwei Stunden mindestens einmal komplett ausgetauscht wird. Dies ist bei alten, unsanierten Gebäuden üblicherweise ohne besonderen technischen Aufwand gegeben, da die Gebäudehülle in diesem Fall durch Fenster- und Türfugen große Undichtigkeiten besitzt, die in Verbindung mit gelegentlicher Fensterlüftung den erforderlichen Luftwechsel gewährleistet.

Luft als Lebensmittel
Wozu brauchen wir heute kontrollierte Lüftung?
- Einhaltung geringer CO2-Konzentration
- Einstellung einer gesunden relativen Feuchte
- Begrenzung der relativen Feuchte
- Abführung von Feuchte
- Dichte Gebäudehüllen

Auswirkungen der dichten Gebäudehülle auf die CO2 Belastung der Personen in geschlossenen Räumen:
- Wenn sich zwei Personen in einem Raum mit 40 m3 mit geschlossenem Fenster aufhalten, steigt die CO2-Konzentration auf ungesunde Werte über 1.500 ppm.
- Mit einer kontrollierten Lüftung bleibt der Wert bei angenehmen 800 ppm.

Zu wenig Lüften führt zu:
Vermindertem Wohlfühlen durch Kopfschmerzen und unangenehme Gerüche, erhöhter Feuchtigkeit mit Schimmelpilzbildung und Milbenpopulation.
Zu viel Lüften führt zu:
Signifikanten Energieverlusten.
Wasserdampf — ein verstecktes Risiko
Die aktuellen Normen und Regelungen schreiben bei Wohn- und Bürogebäuden eine dichte Gebäudehülle vor, damit in der kalten Jahreszeit möglichst wenig kostbare Heizenergie verloren geht. Dadurch kommt aber der natürliche Luftaustausch durch Ritzen und Fugen nahezu zum Erliegen. Es kann also weder frische Luft von außen nach innen gelangen, noch verbrauchte Luft von innen nach außen. Daher verbleibt auch die durch Duschen und Kochen mit Wasserdampf angereicherte Luft aus Bad und Küche in den Innenräumen. Sinkt die Raumtemperatur z. B. während der Nachtstunden, kann der Wasserdampf bevorzugt an den Innenseiten der Außenwände auskondensieren. Kommt es dann zur Ansiedlung von Schimmelsporen – diese sind praktisch immer in der Luft vorhanden – ist die Ausbildung einer Schimmelschicht nur noch eine Frage der Zeit. Die Folge sind gesundheitliche Risiken und Wertminderung der Immobilie.
Wirksame Abhilfe kann nur mehrmaliges tägliches Querlüften schaffen, was aber unpraktisch ist und daher oft unterbleibt. Wesentlich komfortabler und sicherer lässt sich das mit einer automatischen Lüftungsanlage erledigen.

Beispiel:
Feuchteanfall in einem 4‑Personen-Haushalt mit 100–140 m2 Wohnfläche:
40 Personenstunden, ruhend (4 Pers. 10 h) |
1.600 g/Tag |
24 Personenstunden, aktiv (2 Pers. 12 h) |
2.160 g/Tag |
15 Topfpflanzen | 3.600 g/Tag |
3 Std. Kochen und Feuchtreinigen | 3.000 g/Tag |
0,5 Waschmaschinenläufe | 150 g/Tag |
60 min. Duschbad (4 Personen à 15 min.) |
2.600 g/Tag |
1.000 cm2 freie Wasseroberfläche | 480 g/Tag |
sonstige Einträge (z. B. regennasse Kleidung) | 200 g/Tag |
Summe | 13.760 g/Tag |
Behaglichkeit
Thermische Behaglichkeit:
Durch Wärmerückgewinnung wird die Luft auf behagliche Temperaturen vorgewärmt. Ein Plus für Gesundheit, Komfort und Energiesparen. Kalte Zugluft gehört der Vergangenheit an.

CO2-Frische Luft
Hat die Raumluft einen hohen Gehalt an Kohlendioxid (CO2), spricht man allgemein von „verbrauchter“ Luft. Bemerkbar macht sich ein hoher CO2-Anteil in der Raumluft etwa durch Müdigkeit und Konzentrationsschwäche, was dann einen Leistungsabfall zur Folge hat. Zusätzlich können aber auch noch Kopfschmerzen auftreten. Aufgrund dieser Auswirkungen stellt der CO2-Anteil einen wichtigen Faktor in Sachen Behaglichkeit dar.
Zugluftrisiko
Zugluft ist eine Erscheinung in Innenräumen, die wohl jeder schon einmal wahrgenommen hat. Sie ist in den meisten Fällen nicht nur unangenehm, sondern kann zudem das Erkältungsrisiko erhöhen. Aus diesen Gründen spielt das Zugluftrisiko bei der Behaglichkeit ebenfalls eine wichtige Rolle.
Schadstoffe von Außen:
Ein dritter wichtiger Faktor in Bezug auf Behaglichkeit ist eine „gesunde“ Raumluft. Gemeint ist damit vor allem eine möglichst niedrige Konzentration an allergieauslösenden Stoffen wie etwa Staub, Pollen, Insekten, Ruß und (Pilz-)Sporen. Während die Fensterlüftung derartigen Immissionen quasi Tür und Tor öffnet, bieten Lüftungsanlagen mit integriertem Feinstaubfilter davor einen wirksamen Schutz.
Luftfilterung

Luftfilter haben die Aufgabe, feste und flüssige Verunreinigungen geringer Konzentration aus der Luft herauszufiltern. Ihr größtes Einsatzgebiet liegt in der Reinigung der Außenluft und dem Schutz der Wärmeaustauscher und Geräte vor Verschmutzung für einen hygienischen und energiesparenden Betrieb der Anlage.
Empfohlene Filterklassen für die Wohnungslüftung:
normale Anforderungen: ISO coarse

besonders hygienische Anforderungen: ISO ePM1>50 %

Dichte Gebäudehüllen von Neubauten und Modernisierungsobjekten erfordern zusätzliche Lüftungsmaßnahmen
Bei sanierten Altbauten bzw. Neubauten, die den Bestimmungen der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen, findet nur ein minimaler Luftwechsel durch die Gebäudehülle hindurch statt. Denn die EnEV schreibt vor: „Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.“ Praktische Konsequenz: Ein kompletter Luftaustausch allein durch Undichtigkeiten der Gebäudehülle dauert mindestens zehn Stunden. Um auch unter diesen Umständen die verbindliche Vorgabe der DIN 4108–2 allein durch Fensterlüftung zu erreichen, müsste diese wesentlich häufiger und länger als zuvor erfolgen.

Es ist anzunehmen, dass sich viele Bewohner aus Bequemlichkeitsgründen nicht an solche Vorgabe halten und dies im Falle längerer Abwesenheit – z. B. wegen Urlaub – auch gar nicht machbar ist. Unzureichende Belüftung hat aber oft Schimmelbefall zur Folge, der wiederum zu erheblichen Bauschäden führen kann und nachgewiesenermaßen gesundheitsschädlich – insbesondere allergieauslösend – ist. Deshalb erkennt die obergerichtliche Rechtsprechung die mangelhafte Belüftung bereits seit Jahren als Baumangel an, für den Architekten und bauausführende Unternehmen haften. Ein Neubau oder eine Modernisierung sind deshalb so zu planen, dass bei normalem Lüftungsverhalten der Bewohner keine Schäden am Bauwerk auftreten. So fordert es auch die EnEV: „Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist“. Dies ist insbesondere bei vermieteten Objekten von Bedeutung, da Mieter nach Ansicht vieler Gerichte nicht zu einem “ein über das normale Maß hinausgehende Lüftungsverhalten” verpflichtet werden können. Im Gegenteil: Wenn die erforderliche Raumluftqualität nicht ohne besondere Maßnahmen durch den Mieter gewährleistet ist – ein übliches Wohnverhalten vorausgesetzt – kann dieser die Miete mindern, bei erheblichem Befall auch kündigen sowie Schadensersatz verlangen.
Der FGK e. V. hat zur Feststellung der Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme in Wohngebäuden nach DIN 1946–6 ein kostenlos nutzbares Online-Tool entwickelt. Sie finden es unter folgendem Link: HIER
Lüftungsanlage als zukunftssichere Lösung
Kurz zusammengefasst stellt sich die aktuelle Rechtslage so dar, dass der normierte Mindestluftwechselwert sicherzustellen ist. Offen bleibt der Weg zu dessen praktischer Umsetzung. Gleichzeitig ist aber ein häufigeres manuelles Lüften unkomfortabel und gegenüber Mietern nach einschlägigen Gerichtsurteilen auch kaum durchsetzbar. Deshalb empfiehlt der Fachverband Gebäude-Klima e. V. den Einsatz von Lüftungsanlagen als zukunftssichere und zugleich komfortable Lösung, auch wenn dazu im Moment noch keine gesetzlich festgeschriebene Verpflichtung besteht. Lüftungsanlagen stellen einen ausreichenden Luftwechsel unabhängig vom Nutzerverhalten und damit die notwendige Raumluftqualität sicher, gewährleisten also die Einhaltung der Forderungen der DIN 4108–2 sowie der EnEV. Darüber hinaus führen sie bei Nutzung der Wärmerückgewinnung zu Einsparungen bei den Energiekosten.

Lüftungskonzept als Entscheidungsgrundlage bei Neubauten oder größeren Modernisierungsmaßnahmen

Die DIN 1946–6 schreibt vor, dass bei der Planung und Erstellung eines neuen Gebäudes oder einer wesentlichen Änderung eines bestehenden Gebäudes (in lüftungstechnischer Hinsicht) – etwa wenn Teile der Gebäudehülle erneuert oder mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden – ein Lüftungskonzept zu erstellen ist. Ein solches Konzept besteht aus zwei Teilen: der Prüfung der Notwendigkeit für lüftungstechnische Maßnahmen sowie gegebenenfalls der Auswahl und Festlegung eines geeigneten Lüftungssystems.
Die Anfertigung des geforderten Lüftungskonzepts obliegt Fachleuten, die in der Planung, Ausführung oder Instandhaltung von lüftungstechnischen Maßnahmen oder in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig sind. Sie berücksichtigen bei der Erstellung dieses Konzepts unter anderem den Feuchteschutz als grundlegendes Kriterium. Die DIN 1946–6 fordert in diesem Zusammenhang, den für den Feuchteschutz erforderlichen Mindestluftwechsel ohne zusätzliches Lüften durch die Bewohner allein durch technische Maßnahmen dauerhaft sicherzustellen.
Der FGK e. V. hat zur Feststellung der Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme in Wohngebäuden nach DIN 1946–6 ein kostenlos nutzbares Online-Tool entwickelt. Sie finden es unter folgendem Link: HIER