Feuerstätte und Lüftung

Gemein­samer Betrieb von Feuer­stät­ten und Lüftungsanlagen

Damit Feuer­stät­ten für feste Brennstoffe gemein­sam mit ein­er Lüf­tungsan­lage oder anderen luftab­saugen­den Ein­rich­tun­gen sich­er betrieben wer­den kön­nen, sind ver­schiedene Anforderun­gen zu erfüllen, die von der Art der Lüf­tungsan­lage und der Feuer­stätte (raum­luftab­hängig/-unab­hängig) sowie von der Instal­la­tion und dem Betrieb abhän­gen. Um die Abstim­mung zwis­chen den Gew­erken zu vere­in­fachen und die prak­tis­che Umset­zung zu verbessern, hat ein ver­bän­deüber­greifend­er Expertenkreis die „Über­sicht über den gemein­samen Betrieb von Fes­t­brennstoff-Feuer­stät­ten (Ein­fach­bele­gung) und Lüf­tungsan­la­gen sowie Lüf­tungs­geräten“ erar­beit­et. Sie zeigt mehr als 30 Kom­bi­na­tio­nen und die erforder­lichen Doku­mente, mit denen der bevollmächtigte Bezirkss­chorn­ste­in­feger den sicheren Betrieb nach den Regel­w­erken – z.B. Fachregel Ofen- und Luftheizungs­bau (TROL), DIN 1946–6, Ver­wal­tungsvorschriften und Feuerungsverord­nun­gen der Län­der – bestäti­gen kann.

Hier kön­nen Sie die „Über­sicht über den gemein­samen Betrieb von Fes­t­brennstoff- Feuer­stät­ten (Ein­fach­bele­gung) und Lüf­tungsan­la­gen sowie Lüf­tungs­geräten“ und die Muster­for­mu­la­re für Fachunternehmer- und Her­stellererk­lärun­gen herunterladen.

In ein­er Online-Ver­anstal­tung wur­den die Über­sicht und die Auf­gaben der jew­eili­gen Gew­erke vorgestellt. Die Präsen­ta­tio­nen der Ref­er­enten find­en Sie hier.