Normung

Maß­nah­men zum baulichen Wärmeschutz und energieef­fiziente Heizungsan­la­gen haben einen hohen Stan­dard erre­icht. Zum gesun­den und behaglichen Wohnen gehört auch ein angemessen­er Außen­luftwech­sel und damit automa­tisch eine entsprechende Energiemenge. Diesem Umstand wird noch nicht die angemessene Beach­tung geschenkt. Im Gegen­teil, man ist sehr oft der Mei­n­ung, dass man nur die Lüf­tungsrat­en weit­er absenken muss, um zusät­zliche Energie einzus­paren, ohne an die neg­a­tiv­en Fol­gen für die Bewohn­er zu denken.

Die DIN 1946 Teil 6 beschreibt zusam­men mit den Meth­o­d­en der EnEV (DIN 4701–10 und DIN V 18599) eine gute gesamtheitliche Grund­lage, um diese Fra­gen für die nähere Zukun­ft zu bew­erten und um zu sin­nvollen Ergeb­nis­sen zu kom­men. Sie bedeutet eine weit­ere Rechtssicher­heit für alle Beteiligten.

  • Sicherstellung des richtigen Außenluftvolumenstroms

    Neben den Aspek­ten der Energieef­fizienz und der Nutzung von Regen­er­a­tiv­en Energien ist die Sich­er­stel­lung eines hygien­isch aus­re­ichen­den Außen­luftwech­sels eine zen­trale Auf­gabe für den Gebäude­plan­er und den planer­isch täti­gen Fach­be­trieb. Die notwendi­ge Lüf­tung muss dafür sor­gen, dass zu hohe Raum­luft­feuchtigkeit, Gerüche, Schad­stoffe und CO2 sich­er abge­führt wer­den. Ger­ade bei der Sanierung wird auf eine aus­re­ichende Lüf­tung wenig geachtet, weil der bauliche Wärm­schutz, die Fen­ster, die Luft­dichtigkeit und die Heizungsan­lage im Vorder­grund ste­hen. Eine aus­re­ichende Lüf­tung über die Gebäude­undichtigkeit­en ist deshalb nicht mehr automa­tisch sichergestellt. Auch sind die Bewohn­er nor­maler­weise nicht in der Lage, die ener­getisch und hygien­isch richti­gen Lüf­tungsrat­en zu erken­nen und entsprechend zu han­deln. Die Energieeinsparverord­nung (EnEV) fordert in der aktuell gülti­gen Fas­sung: „Zu errich­t­ende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesund­heit und Beheizung erforder­liche Min­destluftwech­sel sichergestellt ist.“ Wie dieser Nach­weis zu erbrin­gen ist, ist zunächst nicht weit­er geregelt. Sich­er ist an dieser Stelle, dass die Behaup­tung, dies sei durch manuelles Öff­nen der Fen­ster erledigt, für die aktuelle Bauweise und die Energiean­forderun­gen grund­sät­zlich nicht richtig ist. Nicht zu sprechen von Gericht­surteilen, die aus­führen, dass ein Wohnge­bäude nutzerun­ab­hängig bewohn­bar sein muss. Ins­beson­dere im Miet­woh­nungs­bau müssen die Bewohn­er auf die Maß­nah­men zur Sich­er­stel­lung ein­er aus­re­ichen­den Lüf­tung hingewiesen und gegebe­nen­falls ver­traglich dazu aufge­fordert wer­den. Treten Schä­den durch man­gel­hafte Fen­ster­lüf­tung auf, ist der Bauherr im All­ge­meinen den­noch in der Nach­weispflicht; er sollte sich also von Anfang an mit dem Mieter über geeignete Lüf­tungs­maß­nah­men ver­ständi­gen oder den Bau und die Gebäude­tech­nik so aus­führen, dass der­ar­tige Schä­den durch man­gel­haftes Fen­ster­lüften unab­hängig vom Nutzer ver­hin­dert wer­den.
    Der Ein­bau von lüf­tung­stech­nis­chen Maß­nah­men ist deshalb heute im Neubau als Pflicht anzusehen.

  • Die Inhalte der DIN 1946 Teil 6

    Die DIN 1946 Teil 6 Lüf­tung von Woh­nun­gen – All­ge­meine Anforderun­gen zur Bemes­sung, Aus­führung und Kennze­ich­nung von Lüf­tungsan­la­gen mit dem dort doku­men­tierten Lüf­tungskonzept ist als Nach­weisver­fahren für die Notwendigkeit ein­er lüftungstech­nischen Maß­nahme geeignet. Damit kön­nen alle am Bau beteiligten Parteien nach­weisen, wie eine aus­re­ichende nutzerun­ab­hängige Lüf­tung sichergestellt wird. In dieser Norm wer­den natür­liche Konzepte und ven­ti­la­torgestützte Sys­teme für die Woh­nungslüf­tung gemein­sam und ganzheitlich behandelt.

    Abbil­dung: Sys­teme für die Woh­nungslüf­tung 

    Fen­ster­lüfter (Fen­ster­in­te­gri­erte Lüf­tungssys­teme für Feucht­eschut­zlüf­tung; für die Sich­er­stel­lung des Min­destluftwech­sels nach EnEV ist eine Nutzerun­ter­stützung durch aktives Öff­nen der Fen­ster erforderlich)

    • Quer‑, Schacht- und Auftrieb­slüf­tung über Außenwand-Luftdurchlässe

    • Abluft­sys­teme

    • Zuluft­sys­teme

    • Zu- und Abluftsysteme

    Es wer­den Anforderun­gen an die Bemes­sung, die Aus­führung, die Doku­men­ta­tion, an den Betrieb und die Instand­hal­tung gestellt. Berück­sichtigt wer­den die Aspek­te der Funk­tion, der Sicher­heit, der Hygiene und der Akustik. Zur Erfül­lung dieser Anforderun­gen kön­nen dann nach europäis­ch­er Norm geprüfte Pro­duk­te ver­wen­det wer­den, oder Pro­duk­te, die verbesserte Eigen­schaften haben. Die aktuellen Rah­menbe­din­gun­gen in den tech­nis­chen Förderbe­din­gun­gen (z. B. KfW-Förder­pro­gramme) berück­sichti­gen diese Kennze­ich­nungskri­te­rien. Eine Fachunternehmer­erk­lärung zusam­men mit einem Her­steller­nach­weis für die Geräte reicht zum Nach­weis meist aus.

  • Welche Einflussgrößen berücksichtigt die DIN 1946 Teil 6?

    Der wirk­same Außen­luftvol­u­men­strom, der für die Woh­nungslüf­tung notwendig ist, wird voll­ständig definiert. Er berück­sichtigt die Anteile:

    • freie Lüftung

    • ven­ti­la­torgestützte Lüftung

    • Infil­tra­tion

    • aktives Fen­steröff­nen (darf nicht zur Sich­er­stel­lung der Feucht­eschut­zlüf­tung ver­wen­det werden)

    Die Ver­bren­nungsluft für raum­luftab­hängige Feuer­stät­ten wird in dieser Norm nicht betrachtet.

  • Lüftungsarten

    Lüf­tung zum Feucht­eschutz
    Nutzerun­ab­hängige Lüf­tung (Min­i­mal­be­trieb), die in  Abhängigkeit vom Wärmeschutzniveau des Gebäudes unter üblichen Nutzungs­be­din­gun­gen (Feuchte­las­ten, Raumtem­per­a­turen) die Ver­mei­dung von Schim­melpilz- und Feucht­eschä­den im Gebäude zum Ziel hat. Die Lüf­tung zum Feucht­eschutz ist entschei­dend für die Notwendigkeit ein­er lüf­tung­stech­nis­chen Maß­nahme in Abhängigkeit der Gebäudedichtheit.

    Reduzierte Lüf­tung
    Nutzerun­ab­hängige Lüf­tung, die zum Beispiel unter üblichen Nutzungs­be­din­gun­gen bei zeitweiliger Abwe­sen­heit (Feuchte- und Schad­stof­flas­ten) Min­destanforderun­gen an die Raum­luftqual­ität erfüllt.

    Nennlüf­tung
    Notwendi­ge Lüf­tung zur Gewährleis­tung des Baut­en­schutzes sowie der hygien­is­chen und gesund­heitlichen Erfordernisse bei plangemäßer Nutzung (Nor­mal­be­trieb). Diese Stufe ist die Basis für die Auslegung.

    Inten­sivlüf­tung
    Zeitweilig notwendi­ge erhöhte Lüf­tung zum Abbau von Lastspitzen.

  • Auslegung von lüftungstechnischen Maßnahmen

    Die DIN 1946 Teil 6 definiert die notwendi­gen Zu- und Abluftvol­u­men­ströme in Abhängigkeit der Flächen bzw. in Abhängigkeit der Nutzung (Küche, Bad, WC etc.) und des Zus­tandes des Wärmeschutzes und stellt sich­er, dass Lüf­tungsan­la­gen hygien­isch, ener­getisch und schall­tech­nisch kor­rekt geplant, instal­liert und betrieben wer­den. Hygien­iker, Plan­er, Prüf­stellen und Geräte­hersteller haben die DIN 1946 Teil 6 für Woh­nungslüf­tungsan­la­gen gemein­sam bear­beit­et und auch bei allen Fra­gen der Hygiene von Anla­gen auf den neuesten Stand gebracht.

    Der Kunde kann sich für soge­nan­nte Stan­dar­d­an­la­gen entschei­den, bei denen die Min­destanforderun­gen an Hygiene, Energieef­fizienz oder Akustik einge­hal­ten wer­den, oder er kann sich in einzel­nen Aspek­ten für verbesserte Eigen­schaften entschei­den, die für ihn indi­vidu­ell beson­ders wichtig sind.

    Auf Basis der DIN 1946 Teil 6 kann der Fach­be­trieb eine Woh­nungslüf­tungsan­lage liefern und instal­lieren. Vor­gaben für die Abnahme- und Über­gabe­pro­tokolle machen es dem Kun­den ein­fach, den Anla­gen­zu­s­tand zusam­men mit dem Fach­be­trieb zu be­werten. Eine entsprechende Kennze­ich­nung der Anlage doku­men­tiert, dass die Anforderun­gen einge­hal­ten wur­den und später bei Instand­set­zungsar­beit­en auch in entsprechen­der Qual­ität wieder erset­zt wer­den kön­nen. 

  • Raumluftqualität und Hygiene

    Wichtig bei der Betra­ch­tung von Woh­nungslüf­tungsan­la­gen ist der ganzheitliche Ansatz. Alle Ein­flussgrößen und Sys­tem­vari­anten wer­den in der DIN 1946 Teil 6 gemein­sam mit dem Ziel eines hygien­is­chen Raum­luftzu­s­tandes im Haus und im Aufen­thalts­bere­ich bew­ertet. Der Plan­er und der Instal­la­teur haben mit der DIN 1946 Teil 6 ein Werkzeug, mit dem alle lufthy­gien­is­chen Fra­gen im Kon­text mit weit­eren Ein­flussgrößen bew­ertet und doku­men­tiert wer­den können.

    Beispiel­hafte Lösung
    Auf­bauend auf der europäis­chen Pro­duk­t­nor­men­rei­he DIN EN 13141 Teile 1 bis 10 für Pro­duk­te der Woh­nungslüf­tung wer­den in der DIN 4719 ergänzende nationale Anforderun­gen für beson­ders hygien­is­che Geräte und Kom­po­nen­ten gestellt. Im Rah­men der Geräteprü­fung durch unab­hängige Prüf­stellen wer­den die hygien­is­chen Eigen­schaften der Kom­po­nen­ten geprüft und durch die Kennze­ich­nung „H“ doku­men­tiert. Bei der Pla­nung, Auss­chrei­bung und Instal­la­tion der Geräte ist somit die Auswahl hygien­is­ch­er Kom­po­nen­ten ein­fach und für alle Beteiligten nachvol­lziehbar. Dies gilt für Zu- und Abluftan­la­gen! Damit unter­schei­det sich die DIN 1946–6 pos­i­tiv von anderen Richtlin­ien zur Hygiene in Lüftungsanlagen.

    Auf Basis der DIN 1946 Teil 6 kann der Fach­be­trieb eine hygien­isch kor­rek­te Woh­nungslüf­tungsan­lage liefern und instal­lieren. Vor­gaben für die Abnahme- und Über­gabe­pro­tokolle machen es dem Kun­den ein­fach, den Anla­gen­zu­s­tand zusam­men mit dem Fach­be­trieb zu bew­erten. Eine entsprechende „H“-Kennzeichnung der Anlage doku­men­tiert, dass die erweit­erten hygien­is­chen Anforderun­gen einge­hal­ten wur­den. (Check­liste FGK Sta­tus-Report 9)

  • Reinigung und Instandhaltung

    Beson­ders wichtig für die dauer­hafte Sich­er­stel­lung ein­er hygien­is­chen Woh­nungslüf­tungsan­lage ist die peri­odis­che Wartung und Instand­hal­tung der Anlage. In der DIN 1946 Teil 6 wer­den alle notwendi­gen Tätigkeit­en und Peri­o­den sowie die Anforderun­gen an die Anla­gen­doku­men­ta­tion und die Ein­weisung der zuständi­gen Per­so­n­en beschrieben. Ein Wartungsver­trag mit ein­er Fach­fir­ma auf Basis der DIN 1946 Teil 6 stellt sich­er, dass alle notwendi­gen Schritte beachtet werden.

    Grund­sät­zlich sollte das Gerät min­destens alle zwei Jahre von ein­er Fach­fir­ma gewartet und bei Bedarf gere­inigt wer­den. Alle fünf bis sechs  Jahre sollte das Kanal­netz im Hin­blick auf Ver­schmutzung über­prüft wer­den. Bei guter Fil­ter­wartung bleiben Kanal­net­ze 15–20 Jahre sauber. Die kurzen Außen- und Fortluftleitun­gen sind gegebe­nen­falls öfter zu reini­gen, da kein Fil­ter einge­baut wer­den kann. Bei ein­er fachgerecht­en Wartung sollte darüber hin­aus über­prüft wer­den, ob der Ven­ti­la­tor in Ord­nung ist und ob die bei Inbe­trieb­nahme eingestell­ten Luftvol­u­men­ströme noch über­all vorhan­den sind. Dies ist ins­beson­dere unter den Gesicht­spunk­ten von Effizienz und Betrieb­skosten wichtig. Sofern eine Nutzungsän­derung ein­tritt, macht dies eben­falls eine Über­prü­fung der Ein­stell­w­erte und Betrieb­sweise erforderlich.

    Weit­ere Infor­ma­tio­nen zu Hygiene, Reini­gung und Instand­hal­tung von Woh­nungslüf­tungsan­la­gen bietet das Infor­ma­tion­sportal im FGK unter www.hygiene-wohnungslueftung.de.

  • Online-Tool zur Feststellung der Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme

    Der FGK e. V. hat zur Fest­stel­lung der Notwendigkeit ein­er lüf­tung­stech­nis­chen Maß­nahme in Wohnge­bäu­den nach DIN 1946–6 ein kosten­los nutzbares Online-Tool entwick­elt. Sie find­en es unter fol­gen­dem LinkHIER

Quel­lenangabe

[1] FGK Sta­tus Report 10 – Regen­er­a­tive Energien in der Kli­ma und Lüftungstechnik

[2] Energieeinsparverord­nung EnEV 2014

[3] DIN 1946 Teil 6 Lüf­tung von Woh­nun­gen – All­ge­meine Anforderun­gen zur Bemes­sung, Aus­führung und Kennze­ich­nung von Lüf­tungsan­la­gen 2011

[4] FGK Sta­tus Report 9 – Hygiene in Wohnungslüftungsanlagen

[5] DIN EN 13141 Teile 1 bis 10 Leis­tung­sprü­fun­gen von Bauteilen/Produkten für die Lüf­tung von Wohnungen

[6] DIN 4719 Lüf­tung von Woh­nun­gen – Anforderun­gen, Leis­tung­sprü­fun­gen und Kennze­ich­nung von Lüf­tungs­geräten Juli 2009

[7] DIN 18017 Teil 3 Lüf­tung von Bädern und Toi­let­ten­räu­men ohne Außen­fen­ster – Teil 3: Lüf­tung mit Ven­ti­la­toren Juli 2009