Energielabel

Sehr viele ver­schiedene Zulas­sungs- und Zer­ti­fizierung­spro­gramme behan­deln die Sys­teme und Geräte der Woh­nungslüf­tung in Deutsch­land und Europa. In der Prax­is führen die ver­schiede­nen Bew­er­tungsver­fahren eher zur Ver­wirrung, als zu verbessert­er Trans­parenz. Seit 1. Jan­u­ar 2016 sind die Kenn­zahlen von Lüf­tungs­geräten nach der Ecode­sign­verord­nung EU 1253/2014 europäisch ein­heitlich anzugeben. Woh­nungslüf­tungs­geräte erhal­ten zur besseren Ver­braucher­in­for­ma­tion zusät­zlich ein Energiela­bel nach EU 1254/2014. Damit ist sichergestellt, dass zumin­d­est eine ver­gle­ich­bare Datenebene für alle Pro­duk­te in Europa angewen­det wird. Die zukün­fti­gen ener­getis­chen Bew­er­tungsver­fahren zur Ver­wen­dung in der Energieeinsparverord­nung (EnEV) müssen auf diese europäisch ein­heitlichen Kenn­zahlen zurück­greifen. Dies ist ein erster Schritt in einen trans­par­enten europäis­chen Markt für Wohnungslüftungssysteme.

Das EU-Energiela­bel klas­si­fiziert alle Woh­nungslüf­tungs­geräte (mit Aus­nahme klein­er Abluft­geräte unter 30 W) ein­heitlich mit Hil­fe eines Kenn­wertes für den spez­i­fis­chen Energie­ver­brauch SEV (oder SEC in englisch). Dieser Wert spiegelt die mögliche Primären­ergieeinsparung (Strom­aufwand für Ven­ti­la­toren minus Heizen­ergieeinsparung) dieses Lüf­tungs­gerätes in Rela­tion zu ein­er Fen­ster­lüf­tung gle­ich­er Luftqual­ität. Der Wert ist neg­a­tiv und je klein­er dieser Wert ist (je größer der Betrag ist), desto mehr Primären­ergie spart das Gerät ein.

Klasse G: SEV = 0 bedeutet also gle­ich­w­er­tig zur Fensterlüftung

Klasse A: SEV = ‑40 bedeutet also etwa eine Primären­ergieeinsparung von 40 kWh/(a m²)

Der spez­i­fis­che Energie­ver­brauch SEV hängt von fol­gen­den Gerä­teeigen­schaften ab:

• Stromver­brauch der Ven­ti­la­toren und Regelung

• Art und Güte der Wärmerückgewinnung

• Regelung der Geräte (manuell, zeit- oder bedarf­s­ges­teuert mit­tels Luftqualitätssensoren)

Das Energiela­bel gibt zusät­zliche Infor­ma­tio­nen über den Nennluftvol­u­men­strom des Lüf­tungs­gerätes und den Schal­lleis­tungspegel der Geräte. Der Nennluftvol­u­men­strom dient zur Fest­stel­lung, ob die Größe des Gerätes zur Woh­nungs­größe passt (Ausle­gung nach DIN 1946–6). Für eine mit­tlere Woh­nung kön­nen zur Abschätzung etwa 1,3 m3/(h m2) ange­set­zt wer­den. Ein Gerät mit 130 m3/h ist also etwa für 100 m² ausreichend.

Bei der Angabe der Schal­lleis­tungspegel ist zu beacht­en, dass dies die Geräte­ab­strahlung ist und nicht der Wert, der tat­säch­lich im Wohn­raum herrscht. Bei raumweisen Geräten ist der Schall­druck­pegel je nach Raum­größe und Raum­ab­sorp­tion ca. 6 bis 10 dB(A) niedriger. Zen­trale Geräte wer­den meist nicht in Aufen­thalt­sräu­men instal­liert. Der Schallpegel hängt hier von der Instal­la­tion ab. Schalldäm­m­maß­nah­men kön­nen den Wohn­bere­ich voll­ständig abkop­peln und die Lüf­tungsan­lage ist nicht zu hören. Typ­is­che Kenn­zahlen für das Energiela­bel find­en Sie in der Geräteübersicht.