Energielabel
Sehr viele verschiedene Zulassungs- und Zertifizierungsprogramme behandeln die Systeme und Geräte der Wohnungslüftung in Deutschland und Europa. In der Praxis führen die verschiedenen Bewertungsverfahren eher zur Verwirrung, als zu verbesserter Transparenz. Seit 1. Januar 2016 sind die Kennzahlen von Lüftungsgeräten nach der Ecodesignverordnung EU 1253/2014 europäisch einheitlich anzugeben. Wohnungslüftungsgeräte erhalten zur besseren Verbraucherinformation zusätzlich ein Energielabel nach EU 1254/2014. Damit ist sichergestellt, dass zumindest eine vergleichbare Datenebene für alle Produkte in Europa angewendet wird. Die zukünftigen energetischen Bewertungsverfahren zur Verwendung in der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen auf diese europäisch einheitlichen Kennzahlen zurückgreifen. Dies ist ein erster Schritt in einen transparenten europäischen Markt für Wohnungslüftungssysteme.
Das EU-Energielabel klassifiziert alle Wohnungslüftungsgeräte (mit Ausnahme kleiner Abluftgeräte unter 30 W) einheitlich mit Hilfe eines Kennwertes für den spezifischen Energieverbrauch SEV (oder SEC in englisch). Dieser Wert spiegelt die mögliche Primärenergieeinsparung (Stromaufwand für Ventilatoren minus Heizenergieeinsparung) dieses Lüftungsgerätes in Relation zu einer Fensterlüftung gleicher Luftqualität. Der Wert ist negativ und je kleiner dieser Wert ist (je größer der Betrag ist), desto mehr Primärenergie spart das Gerät ein.
Klasse G: SEV = 0 bedeutet also gleichwertig zur Fensterlüftung
Klasse A: SEV = ‑40 bedeutet also etwa eine Primärenergieeinsparung von 40 kWh/(a m²)
Der spezifische Energieverbrauch SEV hängt von folgenden Geräteeigenschaften ab:
• Stromverbrauch der Ventilatoren und Regelung
• Art und Güte der Wärmerückgewinnung
• Regelung der Geräte (manuell, zeit- oder bedarfsgesteuert mittels Luftqualitätssensoren)
Das Energielabel gibt zusätzliche Informationen über den Nennluftvolumenstrom des Lüftungsgerätes und den Schallleistungspegel der Geräte. Der Nennluftvolumenstrom dient zur Feststellung, ob die Größe des Gerätes zur Wohnungsgröße passt (Auslegung nach DIN 1946–6). Für eine mittlere Wohnung können zur Abschätzung etwa 1,3 m3/(h m2) angesetzt werden. Ein Gerät mit 130 m3/h ist also etwa für 100 m² ausreichend.
Bei der Angabe der Schallleistungspegel ist zu beachten, dass dies die Geräteabstrahlung ist und nicht der Wert, der tatsächlich im Wohnraum herrscht. Bei raumweisen Geräten ist der Schalldruckpegel je nach Raumgröße und Raumabsorption ca. 6 bis 10 dB(A) niedriger. Zentrale Geräte werden meist nicht in Aufenthaltsräumen installiert. Der Schallpegel hängt hier von der Installation ab. Schalldämmmaßnahmen können den Wohnbereich vollständig abkoppeln und die Lüftungsanlage ist nicht zu hören. Typische Kennzahlen für das Energielabel finden Sie in der Geräteübersicht.