FAQ

  • Wann ist ein Lüftungskonzept zu erstellen?

    Für neu zu errich­t­ende oder zu mod­ernisierende Gebäude mit lüf­tung­stech­nisch rel­e­van­ten Änderun­gen ist ein Lüf­tungskonzept zu erstellen. Das Lüf­tungskonzept umfasst die Fest­stel­lung der Notwendigkeit von lüf­tung­stech­nis­chen Maß­nah­men und die Auswahl des Lüf­tungssys­tems. Dabei sind bau­physikalis­che, lüf­tungs- und gebäude­tech­nis­che sowie auch hygien­is­che Gesicht­punk­te zu berücksichtigen.

    Das Lüf­tungskonzept sollte unter Beach­tung der lüf­tung­stech­nis­chen Sit­u­a­tion der gesamten Nutzung­sein­heit erstellt wer­den, weil jede lüf­tung­stech­nis­che Maß­nahme in ein­er Nutzung­sein­heit immer auch Auswirkun­gen auf alle anderen Räume der Nutzung­sein­heit hat.

    Das gilt auch, wenn nur einzelne, z. B. fen­ster­lose Räume, mit einem ven­ti­la­torgestützten Lüf­tungssys­tem gelüftet wer­den sollen. Die Luft­dichtheit bzw. Luft­durch­läs­sigkeit der Hül­lkon­struk­tion der gesamten Nutzung­sein­heit ist zu beacht­en. Das Lüf­tungskonzept kann von jedem Fach­mann erstellt wer­den, der in der Pla­nung, der Aus­führung oder der Instand­hal­tung von lüf­tung­stech­nis­chen Maß­nah­men oder in der Pla­nung und Mod­ernisierung von Gebäu­den tätig ist. Eine Instandsetzung/Modernisierung eines beste­hen­den Gebäudes ist dann lüf­tung­stech­nisch rel­e­vant, wenn aus­ge­hend von einem für den Gebäudebe­stand anzuset­zen­den n50-Wert von 4,5 h‑1

    • im MFH mehr als 1/3 der vorhan­de­nen Fen­ster aus­ge­tauscht wer­den und

    • im EFH mehr als 1/3 der vorhan­de­nen Fen­ster aus­ge­tauscht bzw. mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden.

    Wenn aus anderen Grün­den ein ven­ti­la­torgestütztes Lüf­tungssys­tem bere­its einge­plant oder einge­baut ist, dann ist bei Ausle­gung nach DIN 1946–6 die Anforderung an die Erstel­lung eines Lüf­tungskonzepts bere­its mit der Ausle­gung erfüllt.

    Der FGK e. V. hat zur Fest­stel­lung der Notwendigkeit ein­er lüf­tung­stech­nis­chen Maß­nahme in Wohnge­bäu­den nach DIN 1946–6 ein kosten­los nutzbares Online-Tool entwick­elt. Sie find­en es unter fol­gen­dem Link: HIER

  • Wie wird die Wärmedämmung festgelegt?

    Bei der Pla­nung und Instal­la­tion ist die Kat­e­gorie für die notwendi­ge Wärmedäm­mung des Leitungsnet­zes unter Berück­sich­ti­gung der baulichen und ener­getis­chen Randbe­din­gun­gen nach Tabelle 22 festzule­gen und auszuführen. Zur Ver­mei­dung von unnöti­gen Energiev­er­lus­ten bei Anla­gen mit Wärmerück­gewin­nung (Wärmeüber­trager oder Wärmepumpe) soll­ten die Luftleitun­gen nach DIN 1946–6 gedämmt werden.

    Tabelle 22 – Kat­e­gorien für die Wärmedäm­mung des Luftleitungsnetzes

    Kom­men­tierung:

    Bei der Pla­nung und Instal­la­tion ist eine der drei zur Auswahl ste­hen­den Kat­e­gorien (Spalte 1, Tabelle 22) festzule­gen und auszuführen (W‑K oder W‑E oder W‑I). Wenn zum Beispiel die Kat­e­gorie W‑I gewählt wird, sind die Anforderun­gen der Kat­e­gorien W‑K oder W‑E nicht relevant.

  • Wie wird die Wärmedämmung nachgewiesen?

    Ein eventueller rech­ner­isch­er Nach­weis der Eig­nung der Wärmedäm­mung ist entsprechend der anerkan­nten Regeln der Tech­nik, z. B. DIN EN ISO 12241 bzw. VDI 2055 Blatt 1, unter Beach­tung der fol­gen­den Randbe­din­gun­gen zu führen:

    • Kalte Leitun­gen: An der AußenOber­fläche sollte eine Luft­feuchte von 80 % nicht über­schrit­ten wer­den. Als erste Näherung sollte die Ober­flächen­tem­per­atur bei max­i­malem Vol­u­men­strom inner­halb der ther­mis­chen Hülle nicht unter 15 °C liegen.
    • Warme Leitun­gen: An der inneren Ober­fläche sollte eine Luft­feuchte von 80 % nicht über­schrit­ten wer­den. Als erste Näherung darf die Ober­flächen­tem­per­atur in Abluftleitun­gen und bei Feuchterück­gewin­nung in Zuluftleitun­gen bei min­i­malem Vol­u­men­strom (Teillast/Feuchteschutzbetrieb) am Ende der Leitung nicht unter 14 °C liegen.
    • Außen­luft­tem­per­atur −14 °C; gilt auch als Rechen­wert in Räu­men < 0 °C.
    • Ener­getis­ch­er Aspekt: Die Änderung der Luft­tem­per­atur in der Leitung sollte bei reduziert­er Lüf­tung für die emp­foh­lene Däm­mung nicht mehr als 1 K, für die Min­dest­däm­mung nicht mehr als 2 K betragen.
    • Vere­in­fachen­der Stan­dar­d­ansatz: αi = 13 W/(m2K), αa,Kon­vek­tion = 3 W/(m2K).
  • Was ist unter Dampfdichtheit zu verstehen?

    Für den hier ver­wen­de­ten Begriff “dampfdicht” kön­nen keine Def­i­n­i­tio­nen aus anderen Bere­ichen (z. B. DIN 4108–3) herange­zo­gen wer­den. Vielmehr ist er zu sehen als eine Lösungsmöglichkeit zur Erre­ichung des Schutzziels, Schä­den durch Kon­den­sat und Kor­ro­sion zu ver­mei­den. Sofern eine schaden­sunkri­tis­che Auf­nahme von Feuchte die Wärmeleit­fähigkeit der Däm­mung sig­nifikant bee­in­flusst, ist dies zu berück­sichti­gen. 

    Für die Däm­mung kalter Luftleitun­gen haben sich z. B. bewährt:

    • Geschlossen­porige (Schaum-)dämmung mit hohem Dif­fu­sion­swider­stand als Däm­mung met­al­len­er Leitungen.
    • Leitun­gen mit geringem Dif­fu­sion­swider­stand, die zur kalten Seite hin offen sind, so dass eine dif­fundierende Feuchte an den Außen­luftvol­u­men­strom abgegeben wer­den kann.
  • Welche Messungen sind bei der Übergabe durchzuführen?

    Die Funk­tion der Lüf­tungsan­lage ist durch Funk­tion­sprü­fun­gen und ‑mes­sun­gen nachzuweisen. Es wird unab­hängig vom Lüf­tungssys­tem eine Über­prü­fung der Luftdichtheit/Luftdurchlässigkeit des Gebäudes bzw. der Nutzung­sein­heit­en nach DIN EN 13829:200102 bzw. nach DIN EN ISO 9972:201812 empfohlen.

    Für Funktionsprüfungen/messungen müssen fol­gende Para­me­ter gemessen und pro­tokol­liert werden:

    • Zu und Abluftvol­u­men­ströme bei Nennlüf­tung an allen Luft­durch­lässen, dies kann lediglich bei nachgewiese­nen Pro­duk­teigen­schaften von Einzel­raum­Lüf­tungs­geräten und AbluftHerd­hauben entfallen.

    Die DIN 1946–6 fordert kein bes­timmtes Messver­fahren für die Luftvol­u­men­strommes­sung (Beispiele liefert die DIN EN 14134).

  • Wie sind die Luftleitungen zu dimensionieren?

    Zur Ver­mei­dung eines unnöti­gen Energiebe­dar­fes zur Förderung der Luftvol­u­men­ströme müssen die Luftleitun­gen nach Tabelle 26 aus­re­ichend groß bemessen werden.

    Tabelle 1 – Luft­geschwindigkeit im Luftleitungsnetz

    Im Bere­ich der Luftaus­lässe sind auf­grund gerin­ger­er Schalle­mis­sio­nen Luft­geschwindigkeit­en unter­halb von 3 m/s empfehlenswert.

    Kom­men­tierung:

    In Tabelle 26 und Abschnitt 8.7.6.3. ist nicht erkennbar, auf welche Lüf­tungsstufe sich diese Anforderun­gen beziehen. 

    In Abschnitt 8.3.6.1. ist fest­gelegt, dass die Ausle­gung für die Nennlüf­tung erfol­gen muss.