Grundlagen Wohnungslüftung

Gebäude beziehungsweise Woh­nun­gen müssen aus­re­ichend gelüftet wer­den, damit der Feuchtege­halt der Raum­luft nicht zu hoch wird. Wenn Feuchtigkeit sich an kalten Flächen nieder­schlägt dro­ht Schim­mel­bil­dung. Außer­dem trans­portiert die Woh­nungslüf­tung – je nach Dimen­sion­ierung – Schad- und Geruchsstoffe aus den Innen­räu­men ab. Als aus­re­ichend gilt ein Luftwech­sel nach der bauauf­sichtlich einge­führten, also verpflich­t­end einzuhal­tenden Norm DIN 4108–2 dann, wenn das Luftvol­u­men eines Raums inner­halb von zwei Stun­den min­destens ein­mal kom­plett aus­ge­tauscht wird. 

Luft als Lebensmittel

Wozu brauchen wir eine kon­trol­lierte Lüftung?

  • Begren­zen der CO2-Konzen­tra­tion
  • Begren­zen der Raum­luft­feuchte, vor allem im Früh­ling und im Herbst
  • Abführen von Schadstoffen

CO2 Belas­tung in ungelüfteten Räumen:

Wenn sich zwei Per­so­n­en in einem Raum mit einem Vol­u­men von 40 m3 (z. B. 16 m² Grund­fläche und 2,5 m Raumhöhe) aufhal­ten, steigt bei geschlosse­nen Fen­stern und ohne Lüf­tungssys­tem die CO2-Konzen­tra­tion in 1 bis 1,5 Stun­den auf Werte über 1.500 ppm. 

Mit aus­re­ichen­dem Luftwech­sel bleibt der CO2-Gehalt unter 800 ppm und damit in einem für das Wohlbefind­en gün­sti­gen Bereich.

Zu wenig Lüften verursacht:

  • unan­genehme Gerüche, 
  • erhöhte Schad­stoff- und CO2-Konzen­tra­tion, die das Wohlbefind­en ver­min­dert und zu Kopf­schmerzen führen kann, 
  • erhöht­es Risiko für Schim­mel­bil­dung, wenn feuchte Luft an kalten Flächen kondensiert,
  • erhöht­es Wach­s­tum der Milbenpopulation.

Zu viel Lüften verursacht:

  • erhe­bliche Lüf­tungswärmev­er­luste und dadurch 
  • unnötig hohen Heizenergieverbrauch

Wasserdampf: verstecktes Risiko

Beim Duschen und Kochen, aber auch durch den Atem der Men­schen reichert sich die Luft in der Woh­nung mit Wasser­dampf an. Sinkt die Raumtem­per­atur, z. B. während der Nacht­stun­den, kann der Wasser­dampf an kühlen Flächen kon­den­sieren. Die käl­testen Flächen sind in unsanierten älteren Gebäu­den die Fen­ster, gefol­gt von den Außen­wän­den, vor allem den Eck­en. Spätestens, wenn die Fen­ster­scheiben beschla­gen, sollte gelüftet wer­den. In Woh­nun­gen mit Isolierver­glasung ist das nicht so leicht zu erken­nen. Vor allem, wenn nachträglich die Fen­ster getauscht wur­den, ist darauf zu acht­en, dass der Wasser­dampf nicht an Wän­den oder Fugen kon­den­siert. Wenn sich Schim­mel­sporen, die prak­tisch immer in der Luft vorhan­den sind, an diesen Stellen ansiedeln, ist die Aus­bil­dung ein­er Schim­melschicht nur eine Frage der Zeit. Fol­gen sind gesund­heitliche Risiken und die Wert­min­derung der Immobilie.

Wirk­same Abhil­fe kann mehrma­liges täglich­es Quer­lüften schaf­fen, was aber unprak­tisch ist und daher oft unterbleibt – in vie­len Fällen auch deshalb, weil nie­mand zu Hause ist. Wesentlich kom­fort­abler und sicher­er sorgt eine automa­tis­che Lüf­tungsan­lage für den erforder­lichen Luftaustausch.

Beispiel:

Abschätzung des Feuchtean­fall in einem 4‑Per­so­n­en-Haushalt. In diesem Beispiel wird angenom­men, dass alle vier Per­so­n­en am Abend und über Nacht (zehn Stun­den) zu Hause sind. Tagsüber sind zwei Per­so­n­en über einen Zeitraum von zwölf Stun­den anwe­send. In der Woh­nung wird gekocht und geduscht, außer­dem geben Topf­pflanzen Feuchtigkeit ab. 

4 ruhende Per­so­n­en, 10 Stun­den, ca. 35 g Wasser­dampf je Stunde (h)
4 Pers. · 10 h · 35 g/(Pers. · h) h
= ca. 1.400 g/Tag
2 aktive Per­so­n­en, 12 Stun­den, Wasser­dampf ca. 50 g/h
2 Pers. · 12 h · 50 g/(Pers. · h)
= ca. 1.200 g/Tag
Duschen, 4 Per­so­n­en, jew­eils ca. 10 Minuten, 2.600 g/h
4 Pers. · 10 min · 2.600 g/h / 60 min
= ca. 1.400 g/Tag
10 Topf­pflanzen, jew­eils ca. 240 g/Tag
10 · 240 g/Tag
= ca. 2.400 g/Tag
Kochen ca. 1.500 g/Tag
Die Summe beträgt in diesem Beispiel  rund 8.000 g/Tag

Der Feuch­teein­trag kann weitaus höher liegen, wenn beispiel­sweise Wäsche oder regen­nasse Klei­dung in der Woh­nung getrock­net oder aus­giebiger geduscht und gekocht wird und wenn viele größere Topf­pflanzen oder gar ein Aquar­i­um in der Woh­nung ste­hen.  

Behaglichkeit

Ther­mis­che Behaglichkeit:

Durch Wärmerück­gewin­nung wird die Luft auf behagliche Tem­per­a­turen vorgewärmt. Ein Plus für Gesund­heit, Kom­fort und Energies­paren. Kalte Zugluft gehört der Ver­gan­gen­heit an.

CO2-Konzen­tra­tion begrenzen

Men­schen geben beim Atmen Kohlen­diox­id (CO2) ab, dadurch steigt bei geschlosse­nen Fen­stern die CO2-Konzen­tra­tion schnell an. 

Hat die Raum­luft einen hohen CO2-Gehalt, spricht man all­ge­mein von „ver­brauchter“ Luft. Dies kann Müdigkeit, Konzen­tra­tionss­chwäche oder auch Kopf­schmerzen verur­sachen. Der CO2-Gehalt in der Raum­luft ist also ein wichtiger Fak­tor in Sachen Behaglichkeit.

In einem Schlafz­im­mer mit einem Raumvol­u­men von 40 m³ und zwei Per­so­n­en kann der CO2-Gehalt (ohne Lüf­tung, Fen­ster und Tür geschlossen) je nach Dichtheit der Fen­ster in sechs Stun­den auf mehr als 4.000 ppm ansteigen. Zum Ver­gle­ich: In der Außen­luft beträgt der CO2-Gehalt zwis­chen 400 und 440 ppm. Werte über 2.000 ppm wur­den bere­its im Jahr 2008 in ein­er Bekan­nt­machung des Umwelt­bun­de­samtes als hygien­isch inakzept­abel bew­ertet, CO2-Konzen­tra­tio­nen unter 1000 ppm gel­ten als unbedenklich,.

Zugluft ver­mei­den

Viele Men­schen nehmen Zugluft als sehr unan­genehm wahr. Weil Lüf­tungssys­teme mit Wärmerück­gewin­nung vor­erwärmte Luft in den Raum brin­gen, bleiben die Per­so­n­en im Raum von ungemütlich­er Zugluft verschont.

Schad­stoffe von außen:

Ein drit­ter wichtiger Fak­tor ist eine möglichst niedrige Konzen­tra­tion allergieaus­lösender Stoffe wie etwa Staub, Pollen, Insek­ten, Ruß und (Pilz-)Sporen. Während die Fen­ster­lüf­tung Fein­staub und Pollen qua­si Tür und Tor öffnet, bieten Lüf­tungsan­la­gen mit inte­gri­ertem Fein­staub­fil­ter einen wirk­samen Schutz davor.

Luftfilterung

Luft­fil­ter haben die Auf­gabe, feste und flüs­sige Verun­reini­gun­gen geringer Konzen­tra­tion aus der Luft her­auszu­fil­tern. Ihr größtes Ein­satzge­bi­et liegt in der Reini­gung der Außen­luft und dem Schutz der Wärmeaus­tausch­er und Geräte vor Ver­schmutzung für einen hygien­is­chen und energies­paren­den Betrieb der Anlage.

Emp­foh­lene Fil­terk­lassen für die Wohnungslüftung:

nor­male Anforderun­gen: ISO coarse

beson­ders hygien­is­che Anforderun­gen: ISO ePM1>50 %

Neue Fenster erfordern zusätzliche Lüftungsmaßnahmen

Es ist anzunehmen, dass viele Bewohn­er aus Bequem­lichkeit nicht oft genug lüften. Im Fall län­ger­er Abwe­sen­heit, z. B. während ein­er Urlaubreise, ist das auch gar nicht mach­bar. Unzure­ichende Belüf­tung hat aber oft Schim­mel­be­fall zur Folge, der wiederum zu erhe­blichen Bauschä­den führen kann und gesund­heitss­chädlich – ins­beson­dere allergieaus­lösend – ist. Deshalb erken­nt die oberg­erichtliche Recht­sprechung die man­gel­hafte Belüf­tung bere­its seit Jahren als Bau­man­gel an, für den Architek­ten und bauaus­führende Unternehmen haften. Neubaut­en und Mod­ernisierun­gen sind deshalb so zu pla­nen, dass bei nor­malem Lüf­tungsver­hal­ten der Bewohn­er keine Schä­den am Bauw­erk auftreten. So forderte es auch die Energieeinsparverord­nung: „Zu errich­t­ende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesund­heit und Beheizung erforder­liche Min­destluftwech­sel sichergestellt ist“. 

Auch wenn diese Forderung nicht in das Gebäudeen­ergiege­setz (GEG) über­nom­men wurde, ist sie weit­er­hin von großer Bedeu­tung. Dies gilt ins­beson­dere bei ver­mi­eteten Objek­ten, da Mieter nach Ansicht viel­er Gerichte nicht zu einem „über das nor­male Maß hin­aus­ge­hen­den Lüf­tungsver­hal­ten“ verpflichtet wer­den kön­nen. Im Gegen­teil: Wenn die erforder­liche Raum­luftqual­ität nicht ohne beson­dere Maß­nah­men durch den Mieter gewährleis­tet ist – ein üblich­es Wohn­ver­hal­ten voraus­ge­set­zt – kann dieser die Miete min­dern, bei erhe­blichem Schim­mel­be­fall kündi­gen und Schadenser­satz verlangen.

Der FGK e. V. hat zur Fest­stel­lung der Notwendigkeit ein­er lüf­tung­stech­nis­chen Maß­nahme in Wohnge­bäu­den nach DIN 1946–6 ein kosten­los nutzbares Online-Tool entwick­elt. 

Lüftungsanlage als zukunftssichere Lösung

Kurz zusam­menge­fasst stellt sich die Recht­slage so dar, dass der normierte Min­destluftwech­sel­w­ert sicherzustellen ist. Offen bleibt der Weg zu dessen prak­tis­ch­er Umset­zung. Häu­figeres manuelles Lüften ist unkom­fort­a­bel und gegenüber Mietern nach ein­schlägi­gen Gericht­surteilen auch kaum durch­set­zbar. Deshalb emp­fiehlt der Fachver­band Gebäude-Kli­ma e. V. den Ein­satz von Lüf­tungsan­la­gen als zukun­ftssichere und zugle­ich kom­fort­able Lösung, auch wenn derzeit keine geset­zlich fest­geschriebene Verpflich­tung beste­ht. Lüf­tungsan­la­gen stellen unab­hängig vom Nutzerver­hal­ten einen aus­re­ichen­den Luftwech­sel sich­er und damit die notwendi­ge Raum­luftqual­ität. Sie gewährleis­ten also das Ein­hal­ten der Forderun­gen der DIN 4108–2. Darüber hin­aus führen sie bei Nutzung der Wärmerück­gewin­nung zu Einsparun­gen bei den Heizenergiekosten.

Lüftungskonzept bei Neubauten oder größeren Modernisierungsmaßnahmen

Die DIN 1946–6 schreibt vor, dass bei der Pla­nung und Erstel­lung eines neuen Gebäudes oder ein­er wesentlichen Änderung eines beste­hen­den Gebäudes (in lüf­tung­stech­nis­ch­er Hin­sicht) – etwa, wenn Teile der Gebäude­hülle erneuert oder mehr als 1/3 der vorhan­de­nen Fen­ster aus­ge­tauscht wer­den – ein Lüf­tungskonzept zu erstellen ist. Ein solch­es Konzept beste­ht aus zwei Teilen: dem Prüfen der Notwendigkeit für lüf­tung­stech­nis­che Maß­nah­men sowie gegebe­nen­falls der Auswahl und Fes­tle­gung eines geeigneten Lüftungssystems.

Das Anfer­ti­gen des geforderten Lüf­tungskonzepts obliegt Fach­leuten, die in der Pla­nung, Aus­führung oder Instand­hal­tung von lüf­tung­stech­nis­chen Maß­nah­men oder in der Pla­nung und Mod­ernisierung von Gebäu­den tätig sind. Sie berück­sichti­gen beim Erstellen des Konzepts unter anderem den Feucht­eschutz als grundle­gen­des Kri­teri­um. Die DIN 1946–6 fordert in diesem Zusam­men­hang, dass der für den Feucht­eschutz erforder­liche Min­destluftwech­sel ohne zusät­zlich­es Lüften durch die Bewohn­er allein durch tech­nis­che Maß­nah­men dauer­haft sichergestellt ist.

Der FGK e. V. hat zur Fest­stel­lung der Notwendigkeit ein­er lüf­tung­stech­nis­chen Maß­nahme in Wohnge­bäu­den nach DIN 1946–6 ein kosten­los nutzbares Online-Tool entwick­elt.